BESUCH IM NATIONALPARK

Genau wie überall in der Natur solltest du bei deinem Besuch im Nationalpark vorsichtig und respektvoll sein!

WISSENSWERTES ÜBER DAS ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHT UND DIE REGELN IM NATIONALPARK ÅSNEN

ÜBERNACHTUNG

Die Übernachtungsmöglichkeiten im Park sind stark begrenzt. Der Übernachtungsplatz Utsikten in der Nähe des Eingangs am Trollberget ist der einzige Ort, an dem man das ganz Jahr über übernachten darf. Der Lagerplatz liegt an dem Fahrradweg Banvallsleden, 5-10 Minuten Fußweg vom Eingang des Nationalparks entfernt. Hier gibt es eine Windschutz-Hütte und ein WC sowie die Möglichkeit, sein Zelt aufzustellen. Der Platz ist sehr begrenzt und für einzelne Besucher gedacht, die den Nationalpark besuchen oder über den Radweg Banvallsleden oder die Kanuroute Värendsleden fahren. Darum ist es nur erlaubt, eine einzige Nacht auf dem Lagerplatz zu übernachten und zwar nur zwischen 18:00-10:00 Uhr.

 

Im Zeitraum 15. September-30. April besteht außerdem die Möglichkeit, außer in Bjurkärr in Zone B des Nationalparks im Zelt zu übernachten. Auf der Webseite des Nationalparks findest du eine Karte und mehr Informationen dazu, welche Bereiche zu Zone B gehören. Auch hier gilt eine einzige Übernachtung zwischen 18:00-10:00 Uhr.

 

KOCHEN UND FEUERSTELLEN

In Nationalpark darf man nur an ausgeschilderten Feuerstellen ein eigenes oder bereits vorbereitetes Feuer entzünden. Outdoor-Kochsets/Sturmkocher dürfen im ganzen Park verwendet werden, denk jedoch bitte an die Brandgefahr und sorge dafür, dass du Boden und Umwelt nicht schadest. Bei den Nationalparkeingängen Sunnabron und Trollberget sowie am Rastplatz in Bjurkärr und am Übernachtungsplatz Utsikten ist an den Feuerstellen Holz verfügbar.

 

PFLÜCKEN ODER NICHT?

Du darfst keine lebenden oder toten Pflanzen, Moose, Flechten oder Bäume beschädigen oder mitnehmen. Beeren und Speisepilze für den eigenen Bedarf darfst du jedoch pflücken – außer auf der Halbinsel Bjurkärr, wo dies untersagt ist.

 

MOTORVERKEHR

Du darfst nur auf öffentlichen Straßen/Wegen ein motorgetriebenes Fahrzeug fahren. Die einzige Ausnahme bilden Elektrorollstühle und ähnliche Hilfsmittel. Im Nationalpark gibt es mehrere Wanderwege, die an Personen mit einer körperlichen Behinderung angepasst wurden.

 

BOOTSVERKEHR

Auf dem See gelten besondere Regeln. Für Motorboote gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten außerhalb der Fahrwasser. Für Bootsverkehr in den Fahrwassern, siehe die Webseite der Schwedischen Nationalparks. Hausboote und Jetskis oder ähnliche Fahrzeuge sind nicht erlaubt.

 

DROHNEN

Es ist untersagt, Luftfahrzeuge, Drohnen oder Ähnliches im Nationalpark zu starten oder zu landen.

 

PFERDE

Man darf nur auf öffentlichen Straßen/Wegen reiten.

 

FAHRRAD

Man darf Rad fahren – muss jedoch Rücksicht auf andere Besucher und die Natur nehmen. Fahrradparkplätze gibt es an den Eingängen zum Nationalpark. 

 

HUNDE

Hunde sind im Nationalpark willkommen, müssen jedoch grundsätzlich angeleint sein. Die Regel gilt auch für andere Haustiere.

 

VOGELSCHUTZ UND ZUGANGSVERBOT

In bestimmten Bereichen gilt ein besonders hoher Schutz, damit Vögel ungestört brüten und ihre Jungen in aller Ruhe aufziehen können. Im Zeitraum vom 1. April-31. Juli ist es darum verboten, sich in den Bereichen mit Zugangsverbot im Park aufzuhalten. Diese sind auf den Karten des Nationalparks gekennzeichnet und die betroffenen Bereiche sind ausgeschildert.

 

ANGELN

Das Angeln ist im Nationalpark erlaubt, allerdings nur mit gültiger Angelkarte. Eine Angelkarte ist über iFiske erhältlich.