WISSENSWERTES ZUM ALLGEMEINEN NUTZUNGSRECHT AM ÅSNEN

Besuche in der Natur erfordern Respekt. Den Tieren und der Natur gegenüber, jedoch selbstverständlich auch gegenüber anderen Besuchern und Grundbesitzern.

ZELTEN

Die Natur im Åsnengebiet ist sehr empfindlich und es wird empfohlen, sich an die Camping- und Naturcampingplätze oder Lagerplätze zu halten, die im direkten Anschluss zu Radwegen und Kanurouten liegen. Die Übernachtung an den Lagerplätzen kostet 50 SEK die Nacht, die von einem Aufseher eingesammelt oder in eine kleine Box gelegt werden. Du kannst deine Übernachtung auch mit Campingschecks bezahlen, die z. B. bei Getnö Lake Åsnen Resort erhältlich sind. Du hast dann Zugang zu einem Plumpsklo, einer Feuerstelle und Feuerholz. 

 

Die Lagerplätze im Åsnengebiet sind in der „Karta över Åsnenområdet” (Karte des Åsnengebiets) der Provinzialregierung verzeichnet. Diese ist in den Touristeninformationen im Åsnengebiet sowie bei mehreren Unternehmen um den See herum erhältlich.

 

WOHNMOBIL

Wenn du mit dem Wohnmobil unterwegs bist, solltest du auf einem der Campingplätze in der Gegend übernachten, um die Natur zu schonen. Beachte bitte, dass es nicht erlaubt ist, auf den Parkplätzen des Nationalparks zu übernachten.

 

VERWENDE KEINE DROHNEN

Wir raten unbedingt davon ab, im Åsnengebiet Drohnen zu verwenden. Das Risiko, die empfindliche Vogelwelt des Sees zu stören, ist offensichtlich. Im Nationalpark darf man keine Drohnen starten oder landen lassen. Ansonsten gelten Sondervorschriften, für Informationen in englischer und schwedischer Sprache siehe Transportstyrelsen.

VOGELSCHUTZGEBIETE UND ZUGANGSVERBOT

In Åsnen gibt es viele Vogelschutzgebiete und Gebiete mit Zugangsverbot im Naturreservat und Nationalpark. Schilder und Bojen markieren deutlich, was wo gilt. Gelb bedeutet, dass es verboten ist, das Gebiet zu betreten. Gelb und Rot, dass es auch verboten ist, sich im Wasser in seiner Nähe aufzuhalten. Alle Vogelschutzgebiete und Zugangsverbote sind auf der „Karta över Åsnenområdet“ gekennzeichnet.

 

Zeige auch außerhalb der Vogelschutzgebiete Respekt und Urteilsvermögen gegenüber der Tierwelt des Åsnen. Nur wenige Minuten am falschen Ort riskieren, die Brut des Prachttauchers, Fischadlers oder anderer empfindlicher Arten zu zerstören. Verlasse grundsätzlich Orte, an denen brütende Vögel dich warnen und gegen deine Anwesenheit protestieren. Wenn du Kanu fährst, solltest du dich vor allem an den Värendsleden halten, wenn du dir auf den Gewässern des Åsnen nicht ganz sicher bist. Achte auf Vögel, damit du sie nicht beim Brüten störst, wenn du an Land gehst oder etwas verweilst, um zu angeln.

ÅSNENTILLSYNEN – DIE AUFSICHT DES ÅSNEN

Die Naturwachen des Åsnentillsynen patrouillieren am See mit Booten, um die Naturwerte des Åsnen zu bewachen und den Besuchern zu helfen, über die geltenden Vorschriften zu informieren und Angelkarten zu kontrollieren. Die Naturwachen sind vor allem in den Sommermonaten vor Ort und die Aufseher sind unter der Telefonnummer +46-(0)70-202 22 51 erreichbar.

WARNUNG VOR DER Schwimmende Seekanne

Die eSchwimmende Seekanne (Nymphoides peltata) ist ein schöne, aber verräterische Pflanze im Åsnen. Die Pflanze ist invasiv und stellt eine ernsthafte Bedrohung für den See dar.

Mit der Zeit bildet sie eine dicke, dichte Matte, was dazu führt, dass andere Arten, die es im und um den See gibt, verdrängt werden können. Für im Wasser lebende Raubtiere, beispielsweise Fische, Fischbrut und Insekten, die sich mit Hilfe ihrer Sicht orientieren, wird es schwierig, zu jagen und Nahrung zu finden. Die Möglichkeiten bedrohter Arten, sich fortzupflanzen, können beeinflusst werden, und Muscheln und Wasserinsekten werden gezwungen, andere alternative Lebensräume zu finden.

Warnung vor die Schwimmende Seekanne

Wir alle können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Grundsätzlich bitten wir Sie, Bereiche mit der Schwimmenden Seekanne zu meiden, wenn Sie sich auf dem See oder in seinen Uferzonen aufhalten.

 

  • Fahren Sie nicht mit einem Motorboot oder paddeln Sie nicht mit einem Kanu durch oder in unmittelbarer Nähe von Beständen der Schwimmenden Seekanne. Abgerissene Pflanzenteile können abtreiben und stromabwärts neue Bestände bilden.
  • Angeln Sie nicht in oder in der Nähe von Beständen der Schwimmenden Seekanne. Baden Sie nicht in diesen Beständen, da die Vegetation sehr dicht ist und eine Gefahr darstellen kann.
  • Die Pflanze darf nicht in andere Seen oder Gewässer verbreitet werden. Entfernen oder versetzen Sie die Pflanze nicht. Seien Sie außerdem vorsichtig, wenn Sie Boote, Kanus, Angelgeräte oder andere Ausrüstungsgegenstände aus einem Gewässer mit Schwimmender Seekanne in andere Gewässer bringen. Reinigen Sie diese sorgfältig, damit keine Pflanzenteile der Schwimmenden Seekanne mitgenommen werden.
  • Wenn sich in Ihrem Gartenteich eine Schwimmende Seekanne befindet, darf sie nicht in andere Gewässer verbracht werden. Wenden Sie sich an die Provinzialverwaltung (Länsstyrelsen) Kronoberg, wenn Sie Beratung oder Unterstützung bei der Bekämpfung der Pflanze wünschen.
  • Halten Sie Ausschau nach neuen Vorkommen und melden Sie diese der Provinzialverwaltung (Länsstyrelsen) Kronoberg.

Regeln für invasive Arten

Invasive Arten, das heißt Arten, die vom Menschen aus ihrem natürlichen Lebensraum in ein neues Gebiet verbracht wurden, stellen eine Bedrohung für unsere Natur dar. Die Schwimmende Seekanne (Nymphoides peltata) ist ein Beispiel für eine solche Art. Weitere Beispiele sind das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus), die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und die Kartoffel-Rose (Rosa rugosa).

Zum Schutz der einzigartigen Natur von Åsnen ist es von größter Bedeutung, diese Pflanzen nicht durch Anbau zu verbreiten oder auf andere Weise zu ermöglichen, dass sie in die Umwelt gelangen.

Seit Mai 2026 gilt für bestimmte ausgewählte invasive Pflanzen- und Tierarten ein verschärftes Verbot. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten finden Sie auf der Informationsseite der schwedischen Umweltbehörde (Naturvårdsverket).

Informationen über invasive Arten

GESCHÜTZTE ARTEN

Das Jedermannsrecht gibt uns viele Möglichkeiten, zum Beispiel einen schönen Strauß Wildblumen zu pflücken. Aber wissen Sie, welche Blumen Sie mit nach Hause nehmen dürfen? Und das beeindruckende Flechten an der Baumrinde – ja, die dürfen wir vielleicht nicht berühren! Von den etwa 50.000 bekannten Pflanzen- und Tierarten sind fast 600 geschützt. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Arten geschützt sind – die vollständige Liste finden Sie hier! Denken Sie daran, dass in Nationalparks und Naturschutzgebieten zusätzlich andere Regeln gelten können.

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