DAS ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHT

Nicht stören – und nicht zerstören. Die Hauptregel, wenn du dich in der Natur aufhältst.

NICHT STÖREN – NICHT ZERSTÖREN!

Ja, das ist die Hauptregel, die sowohl für Grundbesitzer als auch andere Besucher gilt. Das allgemeine Nutzungsrecht gibt uns einzigartige Möglichkeiten, uns in der Natur aufzuhalten. Das Recht bringt jedoch auch Verantwortung mit sich. Wir möchten, dass du jedes Jahr zurückkommen und immer wieder dieselbe Pflanzen- und Tierwelt bewundern kannst, die du heute siehst. Hinterlasse daher nichts als deine Fußabdrücke und nimm nichts anderes mit als Fotos. Beachte bitte außerdem, dass das allgemeine Nutzungsrecht an mehreren Stellen in dem Gebiet aufgrund der einzigartigen und empfindlichen Natur des Åsnen beschränkt ist, insbesondere wenn es darum geht, zu zelten und Feuer zu machen. 

 

DAS ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHT LIEGT IN DER VERANTWORTUNG JEDES EINZELNEN INDIVIDUUMS

Veranstalter von Aktivitäten auf dem Grund und Boden anderer müssen die Teilnehmer über das allgemeine Nutzungsrecht und die Verantwortung und Verpflichtungen, die es mit sich bringt, informieren. Der Veranstalter sollte sich außerdem mit dem Grundbesitzer absprechen.

 

SICH IN DER NATUR FORTBEWEGEN

Die Natur ist offen und für alle zugänglich. Eine Ausnahme bilden private Grundstücke und Höfe. Du darfst laufen, Rad fahren, Reiten und Ski fahren, solange du nicht riskierst, wachsende Saat zu beschädigen. Wenn du in einer Gruppe reitest, musst du besonders aufpassen, damit der Boden nicht beschädigt wird. Beachte bitte, dass es nicht erlaubt ist, auf Fuß- und Radwegen, Trimm-dich-Pfaden, in Langlaufloipen und auf Wanderwegen zu reiten.

 

MOTORVERKEHR

Laut Terrängkörningslagen, dass das Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände regelt, ist es verboten, Auto, Motorrad, Moped oder andere motorbetriebene Fahrzeuge auf unbedecktem Boden im Gelände zu fahren. Es ist außerdem untersagt, mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf Privatwegen zu fahren, die für den Motorverkehr gesperrt sind.

 

PARKPLATZ

Es ist erlaubt, am Straßenrand zu parken, wenn du damit nicht gegen die Verkehrsregeln verstößt, den Boden beschädigst oder jemanden daran hinderst, beispielsweise einen Feldweg zu erreichen.

 

DAS LEBEN AM SEE

Du darfst schwimmen, Boot und Kanu fahren, mit Ausnahme von Privatgrundstücken und in Vogelschutzgebieten mit Zugangsverbot. Bitte beachten, dass es in Åsnen auch verboten ist, Hausboote zu ankern oder festzumachen. Du solltest auf allen Boots- und Kanutouren die „Karta över Åsnenområdet” (Karte des Åsnengebiets) dabeihaben, auf der Kanurouten, Vogelschutzgebiete, Rastplätze und vieles mehr gekennzeichnet sind. Beachte bitte außerdem, das für den Bootsverkehr im Nationalpark Sonderregeln gelten. Informationen über die digitale Tiefenkarte des Åsnens findest du bei Åsnens FVO. Für Motorboote gilt außerhalb der Fahrwasser eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten. Aufgrund der wertvollen Naturwerte und der empfindlichen Vogelwelt ist Åsnen kein geeigneter See zum Jetskifahren. Zudem ist der See flach, was ein Sicherheitsrisiko für den Fahrer darstellt. Innerhalb des Nationalparks gilt ein absolutes Jetski-Fahrverbot und in vielen Naturschutzgebieten ist das Führen von Motorfahrzeugen wie Jetskis verboten.

 

ABFALL

Jegliche Verunreinigung ist verboten und strafbar. Was du geschafft hast, mit in die Natur zu bringen, schaffst du selbstverständlich auch, wieder mit nach Hause oder zu den nächsten Abfalleimern zu nehmen.

 

BLUMEN, BEEREN UND PILZE SAMMELN

Es ist erlaubt, wilde Blumen, Beeren und Pilze zu sammeln. Bedenke jedoch, dass die Blumen meistens dort am schönsten sind, wo sie stehen und dass sie außerdem eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten sind. Sei besonders rücksichtsvoll, wenn du dich in unseren letzten verbleibenden Wiesengebieten aufhältst. Einige Blumen stehen unter Naturschutz und dürfen daher nicht gepflückt werden. In mehreren Naturreservaten ist es erlaubt, Beeren und Pilze für den Eigenbedarf zu pflücken, während das Pflücken von Blumen verboten ist. Die genauen Vorschriften stehen auf den Informationsschildern im Reservat.

 

BÄUME UND HOLZ

Solange du den Grundbesitzer nicht um Erlaubnis gebeten hast, ist es verboten, Zweige, Äste, Birkenrinde, Rinde, Blätter, Eicheln, Nüsse, Baumsaft oder Harz von lebenden Bäumen und Büschen zu nehmen.

 

HUNDE

Hunde dürfen dich in die Natur begleiten, solange sie andere Tiere nicht stören oder jagen. Im Nationalpark, wie in mehreren Naturreservaten, herrscht Leinenpflicht.

Im Zeitraum 1. März bis 20. August herrscht auch in anderen Wäldern und auf Feldwegen Leinenpflicht. Auch in den anderen Jahreszeiten bist du dafür verantwortlich, dass dein Hund nicht hinter Wild herläuft oder es jagt. Wir empfehlen generell, deinen Hund grundsätzlich angeleint zu halten, wenn du das Gebiet besuchst.

 

ANGELN

Jagen und Angeln fallen nicht unter das allgemeine Nutzungsrecht. Für diese Aktivitäten gelten Sonderregeln. Wenn du nicht der Inhaber des Fischereirechts bist, brauchst du eine Angelkarte, um im Åsnen zu angeln.

 

WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN IM RESERVAT

Beachte bitte, dass im Naturreservat in Bezug auf das allgemeine Nutzungsrecht weitere Einschränkungen gelten können, beispielsweise ein Verbot zu zelten, Pilze zu pflücken und Insekten zu sammeln. Lies daher die Informationsschilder des Reservats gründlich durch. 

 

WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DAS ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHT

Was in der Natur erlaubt ist, ist nicht immer selbstverständlich. Wenn du dir nicht sicher bist, erfährst du mehr bei Naturvårdsverket, der staatlichen Behörde für Umwelt- und Naturschutz in Schweden.